Das geklärte Abwasser am Ausgang der vollbiologischen Kleinkläranlage ist von sehr hoher Qualität und kann in Gewässer eingeleitet werden. Die Reinigungsergebnisse im Prozentsatz sind: BSB : 99%, CSB : 96%, SS : 99%.
In Deutschland wird generell eine Einleiterlaubnis zur Abführung des geklärten Abwassers benötigt. Diese wird Ihnen von der zuständigen Behörde, in der Regel untere Wasserbehörde, ausgestellt. Voraussetzung ist, dass Sie eine Anlage installieren, welche die geforderte Reinigungsleistung gewährleistet. Generell bleibt die Verantwortung für die Qualität des Abwassers bei den jeweiligen Behörden. Daher brauchen Sie in jedem Fall eine Genehmigung, unabhängig davon wie Sie das geklärte Abwasser abführen (mittels Versickerung, in einen Teich im eigenen Garten, in einen See oder Flußlauf). Eine Bewässerung von Zierpflanzen, unterhalb der Grasnarbe, wird in der Regel gestattet. Eine Bewässerung noch Nutzpflanzen, auf die gleiche Weise, ist jedoch untersagt.